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Förder- und Erziehungsplanung
In Bezug auf die Richtlinien für die Schule für Erziehungshilfe in Nordrhein-Westfalen stellt die Erziehungsplanung die
wesentliche Grundlage für die erzieherische und unterrichtliche För-derung der Schüler dar. Sie dient vor allem
- der Planung und Reflexion von gezielten Fördermaßnahmen, - der Transparenz und Überprüfbarkeit von Fördermaßnahmen, - der
Zusammenarbeit aller an der Erziehung Beteiligten.
Die Adressaten für die Entwicklungs- und Förderpläne sind:
- das zuständige Team in der Schule (Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter etc.). - Kind und Eltern. - Schulleitung.
Durch die individuelle Förderplangestaltung mit ihrem prozessbegleitenden und evaluierenden Elementen ist eine
Qualitätssicherung der pädagogischen und unterrichtlichen Arbeit garantiert.
Bis zum Schuljahr 1997/98 wurde die Verschriftlichung der Erziehungs- und Förderpläne individuell von den Lehrkräften gestaltet
(Karteikartensystem, Tagebuchform, Raster etc.). Anläßlich der pädagogischen Konferenz des Kollegiums im Dezember 1998 wurde beschlossen, die nachfolgenden Förder- und Entwicklungspläne für den
Primar- bzw. Sekundar-I-Bereich ab dem 1. Februar 1999 verbindlich anzuwenden, um eine verbesserte Qualität in Erziehung und Unterricht an unserer Schule sicherzustellen. Am Ende des Schuljahres
1998/99 soll geprüft werden, ob die beiliegenden Pläne geeignet sind oder modifiziert werden müssen. Mit Beginn des Schuljahres 2005/06 wurden die Förder- und Entwicklungspläne im Hinblick auf
Ökonomie überarbeitet und in ein neues Raster gebracht
Formular “Förderplan”
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