|
Förder- und Erziehungsplanung
In Bezug auf die Richtlinien für die Schule für Erziehungshilfe in
Nordrhein-Westfalen stellt die Erziehungsplanung die wesentliche Grundlage für die erzieherische und unterrichtliche För-derung der Schüler dar. Sie dient vor allem
- der Planung und Reflexion von gezielten Fördermaßnahmen,
- der Transparenz und Überprüfbarkeit von Fördermaßnahmen, - der Zusammenarbeit aller an der Erziehung Beteiligten.
Die Adressaten für die Entwicklungs- und Förderpläne sind:
- das zuständige Team in der Schule (Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter etc.).
- Kind und Eltern. - Schulleitung.
Durch die individuelle Förderplangestaltung mit ihrem prozessbegleitenden
und evaluierenden Elementen ist eine Qualitätssicherung der pädagogischen und unterrichtlichen Arbeit garantiert.
Bis zum Schuljahr 1997/98 wurde die Verschriftlichung der Erziehungs- und
Förderpläne individuell von den Lehrkräften gestaltet (Karteikartensystem, Tagebuchform, Raster etc.). Anläßlich der pädagogischen Konferenz des Kollegiums im Dezember 1998 wurde beschlossen, die nachfolgenden
Förder- und Entwicklungspläne für den Primar- bzw. Sekundar-I-Bereich ab dem 1. Februar 1999 verbindlich anzuwenden, um eine verbesserte Qualität in Erziehung und Unterricht an unserer Schule sicherzustellen. Am
Ende des Schuljahres 1998/99 soll geprüft werden, ob die beiliegenden Pläne geeignet sind oder modifiziert werden müssen. Mit Beginn des Schuljahres 2005/06 wurden die Förder- und Entwicklungspläne im Hinblick
auf Ökonomie überarbeitet und in ein neues Raster gebracht
Formular “Förderplan”
zurück zu Unsere Angebote
|