Martin-Luther-King-Schule

Förderschule des Rheinisch-Bergischen Kreises mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung

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Förder- und Erziehungsplanung

In Bezug auf die Richtlinien für die Schule für Erziehungshilfe in Nordrhein-Westfalen stellt die Erziehungsplanung die wesentliche Grundlage für die erzieherische und unterrichtliche För-derung der Schüler dar. Sie dient vor allem

- der Planung und Reflexion von gezielten Fördermaßnahmen,
- der Transparenz und Überprüfbarkeit von Fördermaßnahmen,
- der Zusammenarbeit aller an der Erziehung Beteiligten.

Die Adressaten für die Entwicklungs- und Förderpläne sind:

- das zuständige Team in der Schule (Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter etc.).
- Kind und Eltern.
- Schulleitung.

 Durch die individuelle Förderplangestaltung mit ihrem prozessbegleitenden und evaluierenden Elementen ist eine Qualitätssicherung der pädagogischen und unterrichtlichen Arbeit garantiert. 

Bis zum Schuljahr 1997/98 wurde die Verschriftlichung der Erziehungs- und Förderpläne individuell von den Lehrkräften gestaltet (Karteikartensystem, Tagebuchform, Raster etc.). Anläßlich der pädagogischen Konferenz des Kollegiums im Dezember 1998 wurde beschlossen, die nachfolgenden Förder- und Entwicklungspläne für den Primar- bzw. Sekundar-I-Bereich ab dem 1. Februar 1999 verbindlich anzuwenden, um eine verbesserte Qualität in Erziehung und Unterricht an unserer Schule sicherzustellen. Am Ende des Schuljahres 1998/99 soll geprüft werden, ob die beiliegenden Pläne geeignet sind oder modifiziert werden müssen. Mit Beginn des Schuljahres 2005/06 wurden die Förder- und Entwicklungspläne im Hinblick auf Ökonomie überarbeitet und in ein neues Raster gebracht

Formular “Förderplan”

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